An der DV des 06.03.2020 wurden Schützen und Schützinnen für Ihre Resultate ausgezeichnet.
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Covid-19: Schutzkonzept für Indoor-Anlagen
Am 03. Dezember 2021 hat der Bundesrat geänderte Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfügt. Aus diesem Grund wird das Schutzkonzept des SSV an diese neuen Bestimmungen angepasst.
Übergeordnete, allgemein gültige Verhaltensgrundsätze
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Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training/Wettkampf
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Es gilt Covid-Zertifikatspflicht für alle Personen über 16 Jahre! Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen dürfen die Schiessanlage betreten (NEU: auch bei Training)
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Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des BAG
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Im Schiessstand ist das Tragen einer Schutzmaske und die Pflicht zur Abstandshaltung für Sportler und Funktionäre sowie Zuschauer und Gäste obligatorisch. Ausgenommen von der Maskentragpflicht sind Schützen während dem Schiessen.
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Schützenstuben dürfen offen sein, im Aussenbereich gibt es keine Einschränkungen ausser der Einhaltung des Abstandes zwischen Gästegruppen. Im Innenraum gilt neu Sitzpflicht und Covid-Zertifikatspflicht. Es gelten für Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen die Vorgaben des BAG für die Gastronomie.