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Covid-19: Schutzkonzept für Indoor-Anlagen

Am 03. Dezember 2021 hat der Bundesrat geänderte Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfügt. Aus diesem Grund wird das Schutzkonzept des SSV an diese neuen Bestimmungen angepasst.

Übergeordnete, allgemein gültige Verhaltensgrundsätze

 

  1. Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training/Wettkampf

  2. Es gilt Covid-Zertifikatspflicht für alle Personen über 16 Jahre! Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen dürfen die Schiessanlage betreten (NEU: auch bei Training)

  3. Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des BAG

  4. Im Schiessstand ist das Tragen einer Schutzmaske und die Pflicht zur Abstandshaltung für Sportler und Funktionäre sowie Zuschauer und Gäste obligatorisch. Ausgenommen von der Maskentragpflicht sind Schützen während dem Schiessen.

  5. Schützenstuben dürfen offen sein, im Aussenbereich gibt es keine Einschränkungen ausser der Einhaltung des Abstandes zwischen Gästegruppen. Im Innenraum gilt neu Sitzpflicht und Covid-Zertifikatspflicht. Es gelten für Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen die Vorgaben des BAG für die Gastronomie.

LINK zur Info des SSV

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